1. Geltungsbereich, Fassung und Einbezug
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von SLL Hosting, Andrej Saxer und Lukas Lazic, Bahnhofstrasse 103D, 5430 Wettingen, Kanton Aargau, Schweiz (nachfolgend «wir») gegenüber unseren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Sie»).
Sie werden Vertragsbestandteil, wenn wir Sie vor Vertragsschluss auf sie hinweisen, Sie sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen können und Sie ihnen zustimmen. Wir weisen in jeder Offerte auf sie hin und legen die geltende Fassung bei. Ein blosser Verweis in der Fusszeile dieser Website genügt uns dafür nicht.
Jede Fassung trägt eine Nummer und ein Datum. Für Ihren Vertrag gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss in Kraft war. Wir bewahren jede Fassung auf und stellen sie Ihnen auf Anfrage zu. Wie wir Bedingungen für laufende Verträge ändern, steht in Ziffer 20.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen von Ihnen gelten nur, wenn wir ihnen in Textform ausdrücklich zugestimmt haben. Dass wir eine Leistung erbringen, ohne zu widersprechen, ist keine Zustimmung.
2. Vertragsschluss und Rangfolge der Dokumente
Die Preise auf dieser Website sind Richtpreise und kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Anfrage mit einer Offerte beantworten und Sie diese in Textform annehmen. Über diese Website kann nicht bestellt werden; das Anfrageformular löst keinen Vertrag aus.
Widersprechen sich Dokumente, gilt in dieser Reihenfolge: erstens eine gesondert unterzeichnete Einzelvereinbarung, zweitens die von Ihnen angenommene Offerte samt Leistungsbeschreibung, drittens diese Bedingungen, viertens die Angaben auf dieser Website.
3. Leistungen
Wir erbringen drei Arten von Leistungen, die rechtlich unterschiedlich zu behandeln sind: die einmalige Erstellung einer Website, die einmalige technische Einrichtung und den laufenden monatlichen Betrieb samt Zusatzdiensten. Welche davon Sie beziehen, steht in der Offerte.
Für diese Bedingungen bedeutet «Betrieb» das Bereitstellen und Überwachen der gebuchten Umgebung, «Wartung» das Einspielen von Sicherheits- und Systemaktualisierungen an der von uns betriebenen Technik, «Support» die Bearbeitung von Störungsmeldungen und «Sicherung» die im gebuchten Paket genannte automatische Datensicherung. Inhaltliche Änderungen an Ihrer Website sind keine Wartung.
3.1 Einmalige Website-Erstellung
Die Erstellung einer Website ist ein Werkvertrag. Geschuldet ist das in der Offerte umschriebene Ergebnis, nicht ein Zeitaufwand. Der Preis beginnt bei CHF 1’450 und wird in der Offerte verbindlich festgelegt.
Der Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus der Offerte. Ab der sechsten Seite verrechnen wir CHF 180 je weitere Seite. Nicht enthalten und gesondert zu offerieren sind namentlich Shop, Buchungssystem, Mehrsprachigkeit sowie Texte und Fotografien, die wir selbst erstellen sollen.
Ziehen Sie den Auftrag zurück, solange das Werk unvollendet ist, schulden Sie uns die Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und volle Schadloshaltung (Art. 377 OR). Diese Folge ist erheblich; wir weisen Sie in der Offerte gesondert darauf hin.
3.2 Technische Einrichtung
Die technische Einrichtung kostet einmalig CHF 250 und umfasst die in der Offerte genannten Arbeiten, namentlich die Übernahme oder Neuanbindung der Domain, das Anlegen der Postfächer und die Übernahme bestehender Nachrichten und Kontakte. Im Paket Verbund ist sie im Monatspreis enthalten.
3.3 Monatlicher Betrieb
Der laufende Betrieb ist ein Dauerschuldverhältnis mit auftragsrechtlichem Schwerpunkt. Wir bieten die Pakete Start zu CHF 39, Betrieb zu CHF 89 und Verbund zu CHF 179 je Monat an. Was ein Paket enthält, steht auf dieser Website und in der Offerte; massgebend ist die Offerte.
Auf laufend erbrachte Leistungen passen die Regeln über die Sachmängelhaftung nicht, weil es weder eine abgelieferte Sache noch einen einmaligen Prüfzeitpunkt gibt. An ihre Stelle treten die Bestimmungen über Verfügbarkeit, Wartung und Support in Ziffer 6.
3.4 Postfächer und weiterverkaufte Fremdleistungen
Postfächer erbringen wir über Microsoft 365. Jedes zusätzliche Postfach kostet CHF 9 je Postfach und Monat. Wir richten jedes Konto so ein, dass es im globalen Adressbuch nicht erscheint; andere Kundinnen und Kunden sehen Ihre Konten nicht.
Für weiterverkaufte Fremdleistungen gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Wir geben deren Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Einschränkungen an Sie weiter und sagen Ihnen nicht mehr zu, als der Vorlieferant uns zusagt.
Ändert ein Anbieter seine Bedingungen, seinen Funktionsumfang oder seine Preise, teilen wir Ihnen das mit, sobald wir davon Kenntnis haben. Preisanpassungen richten sich nach Ziffer 8.
3.5 AliasVault
AliasVault kostet CHF 29 je Monat und läuft auf einer Instanz, die ausschliesslich Ihrer Firma zugeordnet ist. Der Dienst setzt ein laufendes Monatspaket voraus.
Eingehende Nachrichten an Ihre Aliase nehmen wir über unser eigenes Gateway entgegen. Ausgehende Nachrichten geben wir an einen Versanddienst weiter. Auf die Zustellentscheide empfangender Systeme haben wir keinen Einfluss.
3.6 Nicht enthaltene Leistungen und Zusatzaufwand
Was in der Offerte nicht ausdrücklich genannt ist, ist nicht geschuldet. Zusätzliche Arbeiten führen wir erst aus, wenn Sie sie in Textform bestellt haben; den Preis oder den Stundenansatz nennen wir vorher.
Aufwand, der uns entsteht, weil eine Mitwirkung nach Ziffer 4 ausbleibt oder unbrauchbar ist, verrechnen wir gesondert. Wir kündigen das vorher an und warten Ihre Antwort ab.
4. Ihre Mitwirkung
Sie stellen uns die für die Leistung nötigen Angaben, Zugänge, Texte und Bilder rechtzeitig und in brauchbarer Form bereit, benennen eine für Entscheide zuständige Ansprechperson und halten Ihre Zugangsdaten geheim.
Sie sichern zu, dass die von Ihnen gelieferten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und dass Sie über die nötigen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir deswegen von Dritten in Anspruch genommen, stellen Sie uns frei, soweit uns kein eigenes Verschulden trifft.
Bleibt eine Mitwirkung aus, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Wir melden Ihnen, was fehlt, statt stillschweigend zu warten.
5. Abnahme und Mängelrüge bei der Erstellung
Wir stellen Ihnen das Werk auf einer Testadresse bereit und zeigen die Bereitstellung in Textform an. Sie prüfen es und melden Mängel in Textform innert der in der Offerte vereinbarten Rügefrist. Zwei Korrekturrunden sind im Preis enthalten.
Melden Sie innert dieser Frist keine Mängel, gilt das Werk als genehmigt. Als genehmigt gilt es auch, wenn Sie es produktiv nutzen, insbesondere sobald es unter Ihrer Domain öffentlich erreichbar ist. Diese Folge ist erheblich; wir weisen Sie mit der Bereitstellungsanzeige ausdrücklich darauf hin.
Gemeldete Mängel beheben wir innert angemessener Frist. Bleibt die Nachbesserung zweimal erfolglos, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu.
Von der Genehmigung nicht erfasst sind Mängel, die bei der Abnahme und ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar waren, sowie Mängel, die wir absichtlich verschwiegen haben (Art. 370 OR). Solche Mängel melden Sie sofort nach ihrer Entdeckung.
6. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Wir betreiben die Plattform mit Sorgfalt und mit dem Ziel eines möglichst unterbruchsfreien Betriebs. Eine bezifferte Verfügbarkeit in Prozent sagen wir nur zu, wenn sie in der Offerte ausdrücklich vereinbart und mit einer Messmethode versehen ist. Ohne eine solche Vereinbarung schulden wir sorgfältigen Betrieb, nicht ein bestimmtes Verfügbarkeitsergebnis. Wir sagen lieber nichts zu, als etwas zuzusagen, das wir nicht messen.
Wartungsarbeiten kündigen wir soweit möglich vorgängig an und legen sie in verkehrsarme Zeiten. Sicherheitsrelevante Eingriffe führen wir auch ohne Vorankündigung aus, wenn ein Aufschub Ihre Umgebung oder die Plattform gefährden würde.
Nicht als Unterbruch gelten angekündigte Wartungsfenster, Störungen bei Vorlieferanten und vorgelagerten Netzen, Ereignisse nach Ziffer 19, Angriffe von aussen sowie Ausfälle, die auf Ihre Inhalte, Ihre Anwendungen oder eine ausgebliebene Mitwirkung zurückgehen.
Störungsmeldungen richten Sie an [email protected]. Wir sind täglich von 11:00 bis 22:00 Uhr erreichbar. Reaktionszeiten schulden wir, soweit sie im gebuchten Paket oder in der Offerte genannt sind. Eine Bereitschaft rund um die Uhr ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart und verrechnet wird.
7. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsverzug
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Ob und in welchem Umfang die Mehrwertsteuer hinzukommt, weisen wir in der Offerte und auf jeder Rechnung gesondert aus.
Monatliche Leistungen stellen wir monatlich im Voraus in Rechnung, einmalige Leistungen nach der Abnahme. Wir rechnen auf Rechnung ab; die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist geraten Sie in Verzug; es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Bleibt eine Rechnung nach einer Mahnung in Textform und einer angemessenen Nachfrist offen, dürfen wir die betroffenen Leistungen nach vorgängiger Ankündigung sperren. Ihre Zahlungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen; wir heben sie unverzüglich auf, sobald die Zahlung eingegangen ist.
Sie dürfen mit eigenen Forderungen nur verrechnen, soweit diese unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gilt diese Einschränkung nicht (Ziffer 21).
8. Preisanpassung
Wir dürfen die Preise für laufende monatliche Leistungen anpassen, wenn sich unsere Kosten ändern, namentlich bei Preis- oder Bedingungsänderungen von Vorlieferanten sowie bei Änderungen von Steuern und Abgaben. Eine Anpassung ohne solchen Grund ist ausgeschlossen.
Eine Anpassung kündigen wir mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie den betroffenen Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht weisen wir in der Ankündigung ausdrücklich hin.
Bereits vereinbarte Einmalpreise, namentlich für eine laufende Website-Erstellung oder die technische Einrichtung, bleiben unverändert.
9. Vertragsdauer und Beendigung
Monatliche Leistungen laufen unbefristet. Beide Seiten können sie in Textform auf das Ende eines Kalendermonats kündigen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben in jedem Fall vorbehalten. Wir behaupten nicht, dass ein Vertrag während einer bestimmten Dauer nicht gekündigt werden kann.
Kündigungen richten Sie an [email protected]. Wir bestätigen jede Kündigung in Textform. Erhalten Sie innert weniger Werktage keine Bestätigung, melden Sie sich bitte erneut.
Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten vorbehalten. Für uns liegt ein wichtiger Grund namentlich bei erheblichem Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfrist sowie bei schwerwiegenden Verstössen gegen Ziffer 16 vor.
Bei Beendigung schulden Sie die bis dahin angefallenen Entgelte. Im Voraus bezahlte Entgelte für Leistungen, die wir nicht mehr erbringen, erstatten wir anteilig zurück.
10. Rechte an den Arbeitsergebnissen
Mit der vollständigen Bezahlung der Erstellung erhalten Sie das zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht, die eigens für Sie erstellte Gestaltung, die Texte und den Programmcode Ihrer Website zu nutzen, zu ändern und weiterzugeben. Bis dahin räumen wir Ihnen ein widerrufliches Nutzungsrecht für den Testbetrieb ein.
Nicht übertragen werden Rechte an Bausteinen, die wir allgemein verwenden und nicht eigens für Sie geschaffen haben, sowie an Fremdkomponenten wie Schriften, Bildern, Vorlagen und Programmbibliotheken. Für Fremdkomponenten gelten die Lizenzen der jeweiligen Rechteinhaber; wir nennen Ihnen auf Anfrage, welche eingesetzt sind. An unseren allgemeinen Bausteinen erhalten Sie ein einfaches, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für den Betrieb Ihrer Website.
Ihre Inhalte, Ihre Marken und Ihre Daten bleiben Ihre. Wir nutzen sie ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrags.
11. Domains
Domains registrieren und verwalten wir nach Möglichkeit auf Ihren Namen; Sie bleiben Inhaberin oder Inhaber. Wo eine Registrierungsstelle das nicht zulässt, halten wir die Domain treuhänderisch für Sie und übertragen sie auf Ihr Verlangen.
Für Domains gelten zusätzlich die Reglemente der zuständigen Registrierungsstelle. Auf deren Entscheide über Zuteilung, Sperrung und Streitbeilegung haben wir keinen Einfluss.
Gebühren Dritter für Registrierung und Verlängerung stellen wir Ihnen weiter in Rechnung. Bei Vertragsende übertragen wir die Domain auf Ihr Verlangen an Sie oder an einen von Ihnen benannten Anbieter und geben die dafür nötigen Freigaben heraus, sobald alle fälligen Rechnungen bezahlt sind.
12. Daten, Sicherung und Herausgabe bei Vertragsende
Wir sichern die von uns betriebenen Umgebungen automatisch. Häufigkeit und Aufbewahrungsdauer richten sich nach dem gebuchten Paket. Eine Sicherung ersetzt kein eigenes Archiv; wir empfehlen Ihnen, wichtige Inhalte zusätzlich selbst aufzubewahren.
Bei Vertragsende stellen wir Ihnen Ihre Daten während 30 Tagen zum Bezug bereit: die Dateien Ihrer Website, einen Auszug Ihrer Datenbanken in einem üblichen Format und einen Export Ihrer Postfächer. Auf Wunsch übergeben wir das Archiv stattdessen an einen von Ihnen benannten Anbieter.
Nach Ablauf dieser 30 Tage löschen wir Ihre Daten einschliesslich der Sicherungen endgültig. Eine Wiederherstellung ist danach nicht mehr möglich. Diese Frist gilt auch, wenn der Vertrag durch eine Kündigung aus wichtigem Grund endet. Diese Bestimmung ist erheblich; wir weisen Sie bei Vertragsschluss und mit der Kündigungsbestätigung gesondert darauf hin.
Zugangsdaten und Verwaltungsrechte an Ihrer Umgebung übergeben wir Ihnen bei Vertragsende, sobald alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Was nach Ablauf eines Microsoft-365-Abonnements mit den dort gespeicherten Postfachinhalten geschieht, richtet sich nach den Bedingungen von Microsoft; wir weisen Sie rechtzeitig darauf hin.
13. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Wir bearbeiten Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz. Wie wir Daten für unsere eigenen Zwecke bearbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung. Diese Ziffer regelt nur die vertragliche Seite.
Für die Daten, die Sie uns anvertrauen – Inhalte Ihrer Website, Ihrer Datenbanken und Ihrer Postfächer – sind Sie die verantwortliche Stelle, wir sind Auftragsbearbeiterin. Wir bearbeiten diese Daten ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrags und nach Ihren Weisungen. Für unsere eigenen Kundenstammdaten wie Kontaktangaben, Offerten und Rechnungen sind wir selbst verantwortlich.
Auf Wunsch schliessen wir mit Ihnen eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab.
Sie genehmigen vorab, dass wir für die Bearbeitung Dritte beiziehen, namentlich Rechenzentrums-, Netz- und Softwareanbieter. Wir nennen Ihnen diese auf Anfrage und teilen Ihnen einen Wechsel mit. Sie können einem Wechsel aus wichtigem Grund widersprechen und den betroffenen Vertrag in diesem Fall auf den Zeitpunkt des Wechsels kündigen.
Eine Bekanntgabe ins Ausland erfolgt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Anbieter beteiligt sind und wo sie Daten bearbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.
14. Beizug von Hilfspersonen und Unterbeauftragung
Wir dürfen zur Erbringung unserer Leistungen Hilfspersonen und Dritte beiziehen, insbesondere Rechenzentren, Registrierungsstellen, Netzbetreiber, Softwareanbieter, Versanddienste und freie Mitarbeitende. Sie stimmen dem ausdrücklich zu.
Wir wählen und instruieren diese sorgfältig und bleiben Ihre einzige Ansprechpartnerin. Wie wir für Hilfspersonen haften, steht in Ziffer 18.4.
15. Geheimhaltung
Beide Seiten behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig erarbeitet wurden oder aufgrund von Gesetz oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Im letzten Fall informieren wir Sie vorgängig, soweit uns das erlaubt ist.
Wir nennen Sie nicht ohne Ihre Zustimmung als Referenz und zeigen Ihre Website nicht ohne Ihre Zustimmung in unseren Arbeitsproben.
16. Zulässige Nutzung und Sperrung
Sie dürfen unsere Dienste nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen. Untersagt sind namentlich unverlangte Massenwerbung, das Verbreiten von Schadsoftware, Angriffe auf fremde Systeme, das Bereitstellen rechtswidriger Inhalte sowie jede Nutzung, die den Betrieb für andere Kundinnen und Kunden erheblich beeinträchtigt.
Werden wir auf einen rechtswidrigen Inhalt hingewiesen oder stellen wir eine erhebliche Störung fest, fordern wir Sie zur Behebung auf und setzen eine angemessene Frist. Nur wenn Gefahr in Verzug ist – bei laufenden Angriffen, bei akuter Gefährdung anderer Umgebungen oder auf behördliche Anordnung – sperren wir sofort und informieren Sie unverzüglich danach.
Eine Sperrung beschränken wir auf das Notwendige und heben sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Wir sind nicht verpflichtet, Ihre Inhalte auf ihre Rechtmässigkeit zu überwachen.
17. Gewährleistung
Für die einmalige Website-Erstellung gelten die Mängelrechte des Werkvertragsrechts. Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Abnahme des Werkes (Art. 371 Abs. 1 OR). Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten verkürzen wir diese Frist nicht.
Für laufend erbrachte Leistungen gilt Ziffer 6 anstelle einer Sachmängelhaftung. Geschuldet ist die Behebung von Störungen, nicht die Rechtsbehelfe des Kaufrechts.
Für Mängel, die wir absichtlich verschwiegen haben, gilt keine Beschränkung.
Wir sichern nicht zu, dass eine Website ein bestimmtes Ergebnis in Suchmaschinen, eine bestimmte Anzahl Besucherinnen und Besucher oder einen bestimmten geschäftlichen Erfolg bringt.
18. Haftung
Unsere Haftung ist wie folgt abgestuft. Wir schliessen sie nicht pauschal aus; ein pauschaler Ausschluss wäre in weiten Teilen ohnehin nichtig.
18.1 Absicht und grobe Fahrlässigkeit
Für Schäden, die wir absichtlich oder grobfahrlässig verursachen, haften wir unbeschränkt nach Gesetz. Dasselbe gilt für Personenschäden. Eine im Voraus getroffene Freizeichnung wäre in diesem Umfang nichtig (Art. 100 Abs. 1 OR); wir versuchen sie deshalb gar nicht erst.
18.2 Leichte Fahrlässigkeit und Obergrenze
Für leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung je Schadenfall auf den Betrag begrenzt, den Sie uns in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die betroffene Leistung bezahlt haben, mindestens jedoch CHF 500.
Diese Obergrenze gilt ausdrücklich nicht für die Fälle nach Ziffer 18.1. Die Begrenzung ist erheblich; wir weisen Sie in der Offerte gesondert darauf hin.
18.3 Ausgeschlossene Schäden
Im Rahmen von Ziffer 18.2 ist die Haftung ausgeschlossen für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Kosten der Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung von Daten sowie für Ansprüche Dritter. Ziffer 18.1 bleibt in jedem Fall vorbehalten.
18.4 Hilfspersonen und beigezogene Dritte
Für Hilfspersonen und beigezogene Dritte nach Ziffer 14 – namentlich Rechenzentren, Registrierungsstellen, Netzbetreiber, Software- und Versanddienstanbieter – ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit uns bei deren Auswahl und Instruktion kein Vorwurf trifft (Art. 101 Abs. 2 OR).
Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gilt dieser Ausschluss nur für leichte Fahrlässigkeit der Hilfsperson.
19. Höhere Gewalt
Ereignisse, die wir nicht beherrschen und bei zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten – namentlich Naturereignisse, Strom- und Netzausfälle bei Dritten, Streik, behördliche Anordnungen, Krieg sowie grossflächige Angriffe auf Netze – befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht.
Wir informieren Sie unverzüglich und holen die Leistung nach, sobald es möglich ist. Dauert das Ereignis so lange, dass einer Seite das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, kann diese den betroffenen Vertrag kündigen. Bezahlte, nicht erbrachte Leistungen erstatten wir anteilig zurück.
20. Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Bedingungen für laufende Verträge anpassen, wenn sich unsere Leistungen, die eingesetzte Technik, die Bedingungen von Vorlieferanten oder die Rechtslage ändern.
Eine Änderung teilen wir Ihnen mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten in Textform mit. Dabei nennen wir die geänderten Stellen und weisen auf Ihr Widerspruchs- und Kündigungsrecht hin.
Widersprechen Sie nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gilt die neue Fassung als angenommen. Widersprechen Sie, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; lässt sich eine Leistung zu den bisherigen Bedingungen nicht mehr erbringen, kann jede Seite den betroffenen Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Diese Bestimmung ist erheblich; wir heben sie in der Mitteilung hervor.
Preisanpassungen richten sich ausschliesslich nach Ziffer 8.
21. Besondere Bestimmungen für Konsumentinnen und Konsumenten
Diese Ziffer gilt, wenn Sie den Vertrag zu einem Zweck schliessen, der überwiegend weder Ihrer beruflichen noch Ihrer gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Sie geht den übrigen Ziffern vor. Auf Einzelfirmen, die für ihren Betrieb bestellen, trifft sie nicht zu.
Es besteht kein Widerrufsrecht. Das Schweizer Recht kennt für Verträge, die über eine Website, per E-Mail oder auf eine eigene Anfrage hin geschlossen werden, kein Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht. Ein solches Recht räumen wir Ihnen auch nicht freiwillig ein.
Die Verjährung der Mängelrechte für die Website-Erstellung wird Ihnen gegenüber nicht unter zwei Jahre verkürzt.
Der Haftungsausschluss für Hilfspersonen nach Ziffer 18.4 gilt Ihnen gegenüber nur für leichte Fahrlässigkeit der Hilfsperson. Das Verrechnungsverbot nach Ziffer 7 gilt Ihnen gegenüber nicht.
Eine Preisanpassung nach Ziffer 8 wird Ihnen gegenüber nur wirksam, wenn wir Sie in der Ankündigung ausdrücklich auf Ihr Kündigungsrecht hingewiesen haben.
Die Gerichtsstandsvereinbarung nach Ziffer 23 gilt Ihnen gegenüber nicht. Es bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände für Konsumentenverträge; auf sie kann nicht zum Voraus verzichtet werden (Art. 32 und Art. 35 Abs. 1 lit. a ZPO).
22. Schlussbestimmungen
Erklärungen nach diesen Bedingungen – Bestellung, Abnahme, Rüge, Kündigung, Widerspruch, Ankündigung – bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.
Wir dürfen den Vertrag nur mit Ihrer Zustimmung auf einen Dritten übertragen; Sie dürfen die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Sie dürfen den Vertrag mit unserer Zustimmung übertragen, die wir nur aus wichtigem Grund verweigern.
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, was ihrem Zweck rechtlich zulässig am nächsten kommt.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Verträge zwischen Ihnen und uns ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Für Streitigkeiten mit Firmenkunden ist ausschliesslich das Gericht am Sitz von SLL Hosting in Wettingen zuständig (Art. 17 ZPO). Diese Bestimmung ist erheblich; wir weisen Sie in der Offerte gesondert darauf hin.
Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gilt diese Zuständigkeitsvereinbarung nicht. Auf die gesetzlichen Gerichtsstände für Konsumentenverträge kann nicht zum Voraus verzichtet werden (Art. 35 Abs. 1 lit. a ZPO); sie bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Stand: September 2026